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Kunststoffbrand in der Nahrungsmittelindustrie
 

Ein Feuer im dritten Stockwerk eines fünfstöckigen Gebäudes, das für die Lebensmittelverarbeitung genutzt wird, breitete sich bis zu einer kunststoffisolierten Innenwand aus. Es griff auf die Deckenisolierung und über polystyrolisolierte Installationskanäle auf angrenzende Stockwerke über. Das rauchintensive Feuer ließ sich in dem fensterlosen Gebäude nur schwer kontrollieren. In dem betroffenen Gebäude und in angrenzenden mehrstöckigen Gebäuden kam es infolge dessen zu Hitze-, Rauch- und Wasserschäden. Die dem Rauch ausgesetzten Lebensmittelerzeugnisse wurden vernichtet. Der daraus entstandene Schaden belief sich auf ca. 40 Millionen US-Dollar.

Das Dach und die Fußböden bestanden aus Stahlbeton, drei Wände waren aus Ziegelstein. Die vierte Wand bestand aus einer von FM genehmigten isolierten Metallkassettenwand. Viele der Innenwände und Decken waren schaumstoffisoliert, und mit glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) überzogen. Wände und Dächer mit Kunststoffisolierungen waren in Verbindung mit einer Sprinkleranlage von FM genehmigt. Allerdings gab es in diesem Werk keine Sprinkleranlage.

Wertvolle Lehren

  • Kunststoffisolierte Metallkassettenwände, deren Verwendung in der Lebensmittelindustrie üblich ist, stellen ein gravierendes Brandrisiko dar.
  • Ein Feuer in einem ungeschützten Werk mit brennbaren Kunststoffisolierungsmaterialien in der Gebäudekonstruktion läßt sich schwer kontrollieren. Das Feuer breitet sich sehr schnell aus, gibt dichten Rauch ab und erzeugt dabei potenziell giftige Dämpfe. Dadurch können Brandbekämpfungsmaßnahmen beträchtlich behindert werden.
  • Lebensmittel sind äußerst anfällig gegen Feuer-, Rauch- und Wasserschäden. Für solche Szenarien muß mit einem Totalverlust der Lebensmittel gerechnet werden. Ferner wären ein umfassender Neuaufbau und eine intensive Reinigung erforderlich, um den Betrieb wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.
  • Falls die Verwendung von Kunststoffisolierungsmaterialien in der Gebäudekonstruktion beim Bau unerlässlich ist, verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Liste der von FM genehmigten Baustoffe. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass der Betrieb durch eine ausreichend dimensionierte Sprinkleranlage geschützt ist.
 


   
 

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