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Feuer in Bürogebäuden ohne Sprinkleranlage
 

Ein Feuer in einem 38 m² großen Lagerraum mit Betonwänden zog einen ausgedehnten Rauchschaden an einem dreistöckigen, nicht brennbaren Bürogebäude nach sich. Es handelte sich um ein bürotypisches Umfeld mit brennbarem Mobiliar und gewöhnlichem brennbaren Inhalt (Computer, Papier, Lagerflächen für Akten etc.). Dort befanden sich viele offene Bereiche. Das Gebäude war nicht durch eine Sprinkleranlage geschützt. Die brennbaren Gegenstände im Lagerraum umfassten Computer mit Kunststoffbestandteilen, Tastaturen, ausrangierte Geräte, Software und Handbücher. Das Feuer wurde dadurch ausgelöst, dass sich der Ballastwiderstand in einer Leuchtstofflampe überhitzte und überhitzte Teile auf die brennbaren Gegenstände im Lagerraum fiel.

Nachdem das Feuer entdeckt wurde, wurde aus ungeklärten Gründen erst nach 20 Minuten die Feuerwehr gerufen. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr gelang es, das Feuer auf den Lagerraum zu beschränken und zu löschen. Nacheinander wurden die Türen und die manuell zu öffnenden Oberlichter geöffnet und die Gebäudebelüftung angeschaltet, um den dichten schwarzen Rauch zu entfernen. Leider führten diese Maßnahmen dazu, dass sich der Rauch überall im Betrieb ausbreitete.

Bei einem Gesamtsachschaden von über 6 Millionen US-Dollar waren über 9.000 m² Fläche von Rauchschäden betroffen.

Wertvolle Lehren

  • Zum Schutz von Gebäuden, die brennbar sind oder brennbare Belegungen aufweisen, sind Sprinkleranlagen erforderlich. Sprinkleranlagen sind sehr effektiv, Feuer bereits in der Entstehungsphase zu bekämpfen.
  • Rauch verteilt sich schnell im ganzen Gebäude und wird nur durch rauchdichte Barrieren aufgehalten. Wenn Ihr Betrieb oder Ihre Gebäudeinhalte anfällig gegen Rauchschäden sind, nehmen im Brandfall die potenziellen Schäden entsprechend zu.
  • Sie können die potenziellen Schäden erheblich reduzieren, wenn Sie sicherstellen, dass die Feuerwehr bei Entdeckung eines Feuers unverzüglich gerufen wird.
  • Planen Sie zusammen mit Ihrer örtlichen Feuerwehr frühzeitig Notfallmaßnahmen. In einem Notfallplan sollten Maßnahmen festgelegt werden, deren Umsetzung im Falle eines Feuers Schäden durch Rauch und Wasser minimieren. Dies schließt Maßnahmen zur effektiven Reinigung von betroffenen Bereichen bzw. Bergungsmaßnehmen nach einem Schaden ein.
 


   
 

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